Christian-Lauritzen-Preis

Statut/Satzung

März 2023

1.
Die Deutsche Menopause Gesellschaft e.V. stellt aus Mitteln des Förderkreises dieser Gesellschaft zur Prämierung hervorragender wissenschaftlicher Originalarbeiten jährlich einen Gesamtbetrag von Euro 5.000 zur Verfügung.

2.
Um diesen Preis können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben, die ihren Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Einreichung der Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Befristete Arbeits- bzw. Forschungsaufenthalte außerhalb dieser Länder zum Zeitpunkt der Einreichung stehen nicht im Gegensatz zu dieser Bestimmung. Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind Angestellte pharmazeutischer Unternehmen. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, senden ihre Arbeit als PDF per Email in deutscher oder englischer Sprache an die Geschäftsstelle der Deutschen Menopause Gesellschaft e.V.. Zusätzliche Voraussetzung ist die Zusendung eines wissenschaftlichen Lebenslaufs sowie das von der DMG vorgegebene Einreichungsformular. Die Einreichungsfristen finden Sie auf der DMG-Homepage unter „Ausschreibung“ oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle. Bewerberinnen und Bewerber können nur ein Manuskript pro Jahr einreichen und können sich nach Erhalt des Preises nicht erneut bewerben.

3.
Preiswürdige Arbeiten müssen neue Ergebnisse klinischer Forschung darstellen, die sich primär mit der
sexualhormonabhängigen Gesundheit von Frauen und Männern in der zweiten Lebenshälfte auseinandersetzt. Eingeschlossen sind auch experimentelle Arbeiten, die eine unmittelbare Beziehung zu dieser Fragestellung herstellen. Arbeiten, die schwerpunktmäßig die Gebiete Diabetes mellitus, (Neben-) Schilddrüse und Nebenniere behandeln, können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Der Umfang einer Arbeit darf 30 Seiten (DIN-A 4, computergestützte Texterstellung) inklusive Abbildungen, Tabellen und Referenzen nicht übersteigen. Das Manuskript muss den Autorenrichtlinien einer im Jahr der Einreichung im Index Medicus/Pubmed gelisteten Zeitschrift genügen. Die Nutzungs-rechte des Manuskripts verbleiben ausschließlich bei der Autorin/dem Autor. Die Einreichung des Manuskripts zur Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift kann nicht vor der schriftlichen Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgen.
Die Zahl der Autorinnen/Autoren der zu prämierenden Arbeit darf nicht mehr als zwei betragen. Haben  an der Arbeit mehr als zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mitgewirkt, benennt die/der Arbeits-gruppenleiterin/-leiter, maximal zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die Bewerbung. In dem der Preiseinreichung beizufügenden Anschreiben muss diese Information enthalten sein, ebenso die Bestätigung, dass die Arbeit zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht in einer im Index Medicus/Pubmed gelisteten wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert ist (Ausnahme: publizierter Abstract).
Diese Bestimmung tangiert nicht die möglicherweise erweiterte Autorenschaft des Manuskripts hinsichtlich einer geplanten Einreichung bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift.
Angaben zur Finanzierung des der Arbeit zugrundeliegenden Forschungsprojektes sowie möglicherweise bestehende Interessenkonflikte der Autorin/des Autors sind ebenfalls obligatorischer Bestandteil des Anschreibens.

4.
Die Jury setzt sich aus den amtierenden Vorstandsmitgliedern der Deutschen Menopause Gesellschaft e.V.
zusammen und kann durch ad hoc zuberufene Expertinnen/Experten ohne Stimmrecht erweitert werden. Die Jury unter Vorsitz des/der amtierenden Präsidenten/Präsidentin entscheidet mit 2/3 Mehrheit. Ein Mitglied der Jury kann bei der Beurteilung einer Preisarbeit nicht mitwirken, wenn diese aus seiner Arbeitsgruppe stammt bzw. sie/er Co-Autor der Publikation ist/wird. Die Jury kann im Ausnahmefall beschließen, den Preis zu teilen und maximal zwei Arbeiten auszeichnen. Die Jury kann von der Verleihung des Preises absehen, wenn keine preiswürdige Arbeit vorliegt, damit verfällt die vorgesehene Geldsumme oder sie kann für einen eingereichten Forschungsantrag vergeben werden. Die Entscheidung der Jury ist für alle Beteiligten verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Menopause Gesellschaft.

5.
Die Ausschreibung des Christian-Lauritzen-Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der Gesellschaft (Gynäkologische Endokrinologie). Zusätzlich erfolgen Aufforderungen zur Bewerbung anlässlich der Jahrestagungen der Gesellschaft sowie in wissenschaftlichen Zeitschriften und Mitteilungsorganen anderer Gesellschaften.

Anforderungsprofil
Neue, noch nicht publizierte Ergebnisse klinischer Forschung sowie experimentelle Arbeiten zur sexualhormonabhängigen Gesundheit von Frauen und Männern in der zweiten Lebenshälfte. Arbeiten, die schwerpunktmäßig die Gebiete Diabetes mellitus, (Neben-)-Schilddrüse und Nebenniere behandeln, können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Um diesen Preis können sich Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler bewerben, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.

Preishöhe
5.000 Euro pro Jahr.
Der Preis kann ausnahmsweise geteilt werden.

Druckversion der Satzung