Fundraising für Frauen in Not

Sensibilisierungskampagne für Frauen mit Körperbehinderung während der Menopause

Anlässlich der Jahrestagung vom 23.-24. November 2018 gab es am Freitag, den 23.11.2018 von 17.30-18.00 Uhr die Session „Fundraising für Frauen in Not“.
Frau Dr. Bertschy ist Versorgungsforscherin und arbeitet bei der Schweizer Paraplegiker Forschung in Nottwil (CH). Zusammen mit Frau Prof. Petra Stute stellte sie die Beweggründe für das Fundraisingprojekt vor.

Unterstützen Sie die Sensibilisierungskampagne für Frauen im Rollstuhl – Ihre Spende hilft!

Zu den Spendenmodalitäten möchten wir Ihnen nachfolgend einige grundlegende Informationen geben:

Spende mit Vermerk „wissenschaftliche Zwecke – Fundraising“

Empfänger der Spende:
Deutsche Menopause Gesellschaft e.V., Weißdornweg 17,  D-35041 Marburg/Lahn
Bankverbindung:  Deutsche Bank, IBAN:  DE54 1007 0024 0713 103000, BIC: DEUTDEDBBER

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis zur Höhe von 200,00 € an Deutsche Menopause Gesellschaft e.V.:

Bei Spenden bis 200,00 Euro wird keine Bescheinigung ausgestellt, da es sich um eine Kleinstspende handelt.
Höhe und Datum der Spende: lt. Zahlbeleg / Kontoauszug

Die Deutsche Menopause Gesellschaft e.V. ist wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf, StNr 031 250 60741, vom 07.02.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Deutsche Menopause Gesellschaft e.V. ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Marburg-Biedenkopf, Steuer-Nr. StNr 031 250 60741 mit Bescheid vom 23.01.2019 nach §60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der hormonabhängigen Gesundheit der Frau und des Mannes.

Bei Spenden über 200,00 Euro bitte für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung die volle Adresse angeben.


Aktualisierte Osteoporose-Leitlinie 2023

Die DVO-Leitlinie Osteoporose wurde am 10.09.2023 innerhalb des Dachverbandes Osteologie e.V. mehrheitlich abgestimmt und verabschiedet. Hier können Sie die DVO-Leitlinie 2023 einsehen.


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