Forschungsanträge

Unterstützung für Forschungsprojekte                                                                                     © DMG e.V. Februar 2021

 

1. Die Deutsche Menopause Gesellschaft e.V. stellt aus Mitteln des Förderkreises dieser Gesellschaft für Forschungsprojekte bis zu Euro 5.000 zur Verfügung.

 

2. Hierfür können sich Wissenschaftler*Innen bewerben, die ihren Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Einreichung in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Befristete Arbeits- bzw. Forschungsaufenthalte außerhalb dieser Länder zum Zeitpunkt der Einreichung stehen nicht im Gegensatz zu dieser Bestimmung. Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind Angestellte pharmazeutischer Unternehmen. Bewerber*Innen senden ihre Unterlagen per Email in deutscher oder englischer Sprache an die Geschäftsstelle der Deutschen Menopause Gesellschaft e.V..
Die Forschungsprojekte müssen Themen bearbeiten, die sich primär mit der sexualhormonabhängigen Gesundheit von Frauen und Männern in der zweiten Lebenshälfte auseinandersetzen , also mit Themen der Peri- und Postmenopause und angrenzenden Bereichen wie Diabetologie, Ernährungswissenschaft, Innere Medizin, Kardiologie, Onkologie, Ophthalmologie, Osteologie, Neurologie, Psychiatrie, Psychologie, Epidemiologie etc.. Eingeschlossen sind auch experimentelle Arbeiten, die eine unmittelbare Beziehung zu diesen Fragestellungen herstellen.

 

 3. Einzureichen sind:

  • Antragsformular / Protokollsynopsis
  • Ethikvotum
  • Budgetplan
  • Anschreiben inkl. Mitteilung, dass DMG Mitgliedschaft vorliegt, bestehende Interessenkonflikte der Autorin/des Autors sind ebenfalls obligatorischer Bestandteil des Anschreibens. Jeder Bewerbung ist ein wissenschaftlicher Lebenslauf des Autors*In beizufügen.

 

4. Die Jury setzt sich aus den sieben amtierenden Vorstandsmitgliedern der Deutschen Menopause Gesellschaft e.V. zusammen und kann durch ad hoc zuberufene Expert*Innen ohne Stimmrecht erweitert werden. Die Jury unter Vorsitz des/der amtierenden Präsidenten/Präsidentin entscheidet mit 2/3 Mehrheit. Ein Mitglied der Jury kann bei der Beurteilung nicht mitwirken, wenn diese aus seiner Arbeitsgruppe stammt. Die Entscheidung der Jury ist für alle Beteiligten verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

5. Das Ergebnis des Forschungsantrags ist während der DMG Jahrestagung in der Session „Neues aus der Wissenschaft“ vorzustellen.

 

Fördersumme
Bis zu 5.000 Euro.

Kontakt:
Geschäftsstelle DMG e.V.
Info-DMG@email.de